Wer darf sich Psychoonkologe/Psychoonkologin nennen?
Die Bezeichnung „Psychoonkologe“ ist kein geschützter Titel...
Die Bezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ bzw. „Ärztlicher Psychotherapeut“ kennzeichnet Psychologen oder Ärzte mit einer Approbation,
also einer Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie.
Wir empfehlen darauf zu achten, dass Ihr Behandler eine von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) zertifizierte Weiterbildung absolviert hat.
Als Grundqualifikation für eine psychoonkologische Tätigkeit wird ein Hochschulstudium in Fächern wie Medizin, Psychologie oder anderen Fächern wie Sozialarbeit und Pädagogik empfohlen.
Unter den approbierten Psychotherapeuten gibt es Kollegen mit einer sogenannten Kassenzulassung. Sie können direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Approbierte Psychotherapeuten in Privatpraxen
können ggf. über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach Absprache mit den gesetzlichen Krankenversicherungen
abrechnen.
Unter "Angebote unserer Mitglieder" finden Sie approbierte Psychoonkologen unter "ambulante psychoonkologische Psychotherapeuten" oder auch "stationäre psychoonkologische Angebote"
Unter "weitere unterstützende Angebote"
finden Sie Therapeuten mit speziellen Verfahren, deren Nutzen in der deutschen S3-Leitlinie zu Psychoonkologie aus dem Jahre 2014 als erwiesen erachtet wird.